Zulassungsvoraussetzungen

Welche Voraussetzungen zur Zulassung gibt es?

Während eines Vortrags meldet sich eine junge Frau mit ausgestrecktem rechten Arm.

Zulassungsvoraussetzungen

Welche Voraussetzungen zur Zulassung gibt es?

Während eines Vortrags meldet sich eine junge Frau mit ausgestrecktem rechten Arm.

Die Entscheidung über die Zulassung zum Studium trifft die Steinbeis Hochschule auf Basis des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung. Formale Voraussetzung für ein Studium an der Steinbeis Hochschule ist eine gültige Hochschulzugangsberechtigung.

Die Entscheidung über die Zulassung zum Studium trifft die Steinbeis Hochschule auf Basis des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung. Formale Voraussetzung für ein Studium an der Steinbeis Hochschule ist eine gültige Hochschulzugangsberechtigung.

Eine Gruppe junger Erwachsener unterschiedlicher Herkunft steht im Hof eines modernen Gebäudes. Sie werfen ihre akademischen Hüte in die Luft und tragen Talar mit blauem Revers. Sie feiern so ihren Hochschulabschluss.

Zum Bachelorstudium zugelassen werden kann, wer die allgemeine Hochschulreife oder Hochschulreife aus dem Ausland, die fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife besitzt.

Als allgemeine Hochschulzugangsberechtigung ohne Fachbindung gilt:

  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
  • Fachhochschulreife (schulischer und berufsbezogener Teil)
  • Hochschulreife durch berufliche Qualifizierung auf Basis einer beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. Meister im Handwerk)
  • Abschlüsse von Fachoberschulen entsprechend der „Rahmenvereinbarung über Fachschulen“ der Kultusministerkonferenz in der jeweils gültigen Fassung
  • Vergleichbare Qualifikationen im Sinne des Seemannsgesetzes
  • Abschlüsse vergleichbarer landesrechtlicher Fortbildungsregelungen für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe
  • Hochschulreife aus dem Ausland
  • Hochschulabschluss

Als fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung gilt:

  • Fachgebundene Hochschulreife (Fachabitur aller Fachrichtungen)
  • Abschluss einer Fachschule entsprechend der „Rahmenvereinbarung über Fachschulen“ der Kultusministerkonferenz in der jeweils gültigen Fassung
  • Abschluss einer nach dem Berufsbildungsgesetz/der Handwerksordnung, durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einem zum angestrebten Studiengang affinen Bereich und mindestens dreijähriger Berufspraxis im erlernten Beruf

Detaillierte Zulassungsanforderungen sind in der Studien- und Prüfungsordnung geregelt.

In einem Seminarraum sieht man eine Gruppe junger Erwachsener verschiedener Herkunft auf schwarzen Stühlen sitzend. Ein Mann im Vordergrund auf der linken Seite des Bildes scheint eine Liste abzustreichen. Im Fokus ist eine junge Frau, die einen dunklen Blaser anhat und locker sitzend einen Laptop auf ihren Beinen ballanciert. Sie lächelt den Mann an.

Eine Zulassung zum Masterstudium setzt einen ersten Universitäts- bzw. Hochschulabschluss voraus.

Als Zugangsberechtigung gilt:

  • Bachelorabschluss in einem mindestens dreijährigen Bachelorstudiengang bzw. mindestens 180 Credit Points (ECTS)
  • Gleichwertiger Abschluss an einer deutschen Universität oder gleichgestellten Hochschule, Fachhochschule oder Berufsakademie/Dualen Hochschule, deren Abschluss einem Fachhochschulabschluss gleichgestellt ist
  • Gleichwertiger Abschluss an einer ausländischen Hochschule
  • Anderer gleichwertiger erster berufsqualifizierender Studienabschluss, der zur Erreichung der Studienziele befähigt
  • Zugangsvoraussetzung für ein weiterbildendes Masterstudium ist eine (an den berufsqualifizierenden ersten Studienabschluss anschließende) qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr.

Detaillierte Zulassungsanforderungen sind in der Studien- und Prüfungsordnung geregelt.

In einem großzügigen Seminarraum sind zwei Tische mit jungen sitzenden Erwachsenen zu sehen. Eine ältere Lehrende beugt sich zu einer Gruppe zuhörend. Die Aufnahme ist von schräg oben gemacht.

Bedingung für ein Projekt-Kompetenz-Studium ist ein von der Steinbeis Hochschule (nach den Qualitätskriterien für Unternehmens- und Organisationsprojekte) zugelassenes und betreutes Transferprojekt. Sofern ein entsprechendes Projekt zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits vorliegt, ist dieses zusammen mit den Bewerbungsunterlagen anzuzeigen.

 

Bachelorhüte werden von einer Gruppe Studierender in die Luft geworfen

Zulassungsvoraussetzung für ein Bachelorstudium

Zum Bachelorstudium zugelassen werden kann, wer die allgemeine Hochschulreife oder Hochschulreife aus dem Ausland, die fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife besitzt.

Als allgemeine Hochschulzugangsberechtigung ohne Fachbindung gilt:

  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
  • Fachhochschulreife (schulischer und berufsbezogener Teil)
  • Hochschulreife durch berufliche Qualifizierung auf Basis einer beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. Meister im Handwerk)
  • Abschlüsse von Fachoberschulen entsprechend der „Rahmenvereinbarung über Fachschulen“ der Kultusministerkonferenz in der jeweils gültigen Fassung
  • Vergleichbare Qualifikationen im Sinne des Seemannsgesetzes
  • Abschlüsse vergleichbarer landesrechtlicher Fortbildungsregelungen für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe
  • Hochschulreife aus dem Ausland
  • Hochschulabschluss

Als fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung gilt:

  • Fachgebundene Hochschulreife (Fachabitur aller Fachrichtungen)
  • Abschluss einer Fachschule entsprechend der „Rahmenvereinbarung über Fachschulen“ der Kultusministerkonferenz in der jeweils gültigen Fassung
  • Abschluss einer nach dem Berufsbildungsgesetz/der Handwerksordnung, durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einem zum angestrebten Studiengang affinen Bereich und mindestens dreijähriger Berufspraxis im erlernten Beruf

Detaillierte Zulassungsanforderungen sind in der Studien- und Prüfungsordnung geregelt.

Zuhörende sitzt in erster Reihe bei einer Vorlesung und lächelt

Zulassungsvoraussetzung für ein Masterstudium

Eine Zulassung zum Masterstudium setzt einen ersten Universitäts- bzw. Hochschulabschluss voraus.

Als Zugangsberechtigung gilt:

  • Bachelorabschluss in einem mindestens dreijährigen Bachelorstudiengang bzw. mindestens 180 Credit Points (ECTS)
  • Gleichwertiger Abschluss an einer deutschen Universität oder gleichgestellten Hochschule, Fachhochschule oder Berufsakademie/Dualen Hochschule, deren Abschluss einem Fachhochschulabschluss gleichgestellt ist
  • Gleichwertiger Abschluss an einer ausländischen Hochschule
  • Anderer gleichwertiger erster berufsqualifizierender Studienabschluss, der zur Erreichung der Studienziele befähigt
  • Zugangsvoraussetzung für ein weiterbildendes Masterstudium ist eine (an den berufsqualifizierenden ersten Studienabschluss anschließende) qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr.

Detaillierte Zulassungsanforderungen sind in der Studien- und Prüfungsordnung geregelt.

Personengruppe Studierender mit Lehrkraft von oben

Zusätzliche Voraussetzungen für ein Projekt-Kompetenz-Studium

Bedingung für ein Projekt-Kompetenz-Studium ist ein von der Steinbeis Hochschule (nach den Qualitätskriterien für Unternehmens- und Organisationsprojekte) zugelassenes und betreutes Transferprojekt. Sofern ein entsprechendes Projekt zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits vorliegt, ist dieses zusammen mit den Bewerbungsunterlagen anzuzeigen.

Sprachkenntnisse

Sollten spezielle Sprachkenntnisse für das Studium erforderlich sein, ist ggf. ein international anerkanntes Sprachzertifikat (z. B. IELTS, TOEFL, Cambridge) nachzuweisen bzw. ein entsprechender Test zum Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse in Wort und Schrift abzulegen.

Detaillierte Anforderungen sind den Zulassungsanforderungen in der Studien- und Prüfungsordnung zu entnehmen.

Mehrere Personen in einer Reihe am Tisch lachen und schauen nach vorn